„Woran hat es gelegen?“. Nicht nur nach mehr oder weniger bedeutsamen Fußballspielen wird diese Frage immer wieder gestellt.1 Diese Grundsatzfrage wird auch nach jedem Wahlausgang aufgeworfen – und sie kann in den allermeisten Fällen nicht wirklich beantwortet werden (vor allem nicht direkt im Anschluss an ein Fußballspiel oder eine Landtagswahl). Bei Wahlergebnissen ist zu berücksichtigen, dass – wie immer bei komplexen gesellschaftlichen Prozessen – eine Vielzahl an Einflussfaktoren in Rechnung zu stellen sind, wenn man wirkliche Ursachenanalyse betreiben will.
Ein weiterer Fall aus der Ping-Pong-Rechtsprechung zum kirchlichen Sonderarbeitsrecht. Diesmal ging es um die Frage, ob man eine bereits Beschäftigte nach einem Kirchenaustritt kündigen darf
Seit Jahren wird auch hier immer wieder berichtet über die ganz eigene Welt des kirchlichen Sonderarbeitsrechts, das abgeleitet wird aus dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und anderer Religionsgemeinschaften auf der Grundlage von Art. 140 Grundgesetz (GG) i. V. m. Art 137 II Weimarer Reichsverfassung (WRV). Der eine oder andere wird sich erinnern – da ging es um geschiedene Chefärzte, um Erzieherinnen und Hebammen – oder um Beratungskräfte in der Schwangerenberatung.
Zwischen der Hoffnung auf Arbeit und ausbeuterischen Subunternehmern und Arbeitsvermittlern. Ein europäisches Problem ist zumindest auf der europäischen Ebene angekommen
»Die Hinweise reißen nicht ab. Ob aus Vietnam, aus Kamerun, aus Serbien oder aus Mitgliedstaaten der EU: Menschen, die in ihren Heimatländern angeworben werden, um die hiesigen betrieblichen Arbeitskräftelücken zu füllen, laufen Gefahr, schon ausgebeutet zu werden, bevor sie überhaupt einen Fuß in den Betrieb gesetzt haben. Dafür sind die Rekrutierer verantwortlich, aber auch die Unternehmen, die die Anwerbung „in Auftrag“ geben«, so die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) unter der auffordernden Überschrift Arbeitsvermittlung regulieren – und zwar jetzt! Was ist da los?
Menschen aus Indien kommen nach Deutschland – nicht nur in die IT und Pflege. Manche kommen auch zum Studium. Und landen bei Lieferdiensten und in anderen Branchen
Seit geraumer Zeit wird in der Diskussion über die Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften immer stärker auf Indien geschaut – dem mit 1,5 Milliarden Menschen bevölkerungsreichsten Land der Welt. Politiker reisen nicht nur oft auf diesen Subkontinent. 2023 ist das deutsch-indische Abkommen über eine umfassende Migrations- und Mobilitätspartnerschaft in Kraft getreten, das am 5. Dezember 2022 auf Regierungsebene in New Delhi unterzeichnet wurde. Es formuliert das Doppelziel, Arbeitsmigration aus Indien zu vereinfachen – und gleichzeitig Fluchtmigration aus dem Land zu reduzieren. 2024 kam die Fachkräftestrategie Indien der Bundesregierung hinzu, ein weiteres Maßnahmenpaket, um den Zuzug indischer Fachkräfte zu fördern.
Die Lieferdienste rutschen weiter in die Subunternehmer-Kellerwelt. Kein Druckfehler: Bis man es mit „Subsubsubsubunternehmen“ zu tun bekommt bzw. deren Briefkästen
Im Sommer des Jahres 2025 wurde hier mehrfach berichtet aus den Untiefen der Lieferbotengesellschaft. Auslöser damals waren Vorgänge rund um das Unternehmen Lieferando – lange Zeit galt Lieferando als vergleichsweise attraktiver Arbeitgeber in der Branche, weil das Unternehmen seine Fahrer im Gegensatz zur Konkurrenz selbst angestellt hat. Bereits im vergangenen Jahr musste aber auch aus diesem Unternehmen berichtet werden: rauf auf die Rutschbahn nach unten.