Die gesetzgeberischen Eingriffe in die Soziale Pflegeversicherung, auf deren Leistungen derzeit nicht nur über sechs Millionen „Leistungsempfänger“, sondern auch zahlreiche pflegende An- und Zugehörige angewiesen sind, schlagen hohe Wellen. Dabei stehen die mit dem sogenannten „Pflegeneuordnungsgesetz“ (PNOG) vorgesehenen „Minderausgaben“, also Leistungskürzungen, wie auch die geplanten „Mehreinnahmen“ auf der Beitragsseite im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit.1
Über beide Hebel versucht die Politik, eine in defizitäres Fahrwasser geratene Pflegeversicherung kurzfristig zu stabilisieren und deren Fahrtüchtigkeit in den kommenden Monaten aufrechtzuerhalten. Dabei sind die aktuellen Rettungsmaßnahmen mehr als auf Kante genäht.